Allgemeine Geschäftsbedingungen
CB Corporate Finance – Christoph Baumgärtner
Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Beratungsleistungen, die CB Corporate Finance – Christoph Baumgärtner (nachfolgend „CB Corporate Finance") gegenüber dem Auftraggeber erbringt.
(2) CB Corporate Finance erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Die Leistungen von CB Corporate Finance richten sich nicht an Verbraucher.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, CB Corporate Finance stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungen von CB Corporate Finance
(1) CB Corporate Finance erbringt Beratungsleistungen in den Bereichen Corporate Finance, M&A-Beratung, Nachfolgeregelung, MBI-Vermittlung, Kapitalbeschaffung, Restrukturierung/Sanierung, Interim Management sowie Beirats- und Aufsichtsratstätigkeit.
(2) CB Corporate Finance vermittelt keine Finanzprodukte, Wertpapiere, Versicherungen oder Kredite. Die Tätigkeit von CB Corporate Finance beschränkt sich auf Beratungs- und Managementdienstleistungen.
(3) Art und Umfang der Beratungsleistungen von CB Corporate Finance werden in einer gesonderten Mandatsvereinbarung zwischen CB Corporate Finance und dem Auftraggeber festgelegt.
§ 3 Vergütung
(1) Die Vergütung von CB Corporate Finance erfolgt ausschließlich auf Honorarbasis. Die konkreten Konditionen werden individuell in der Mandatsvereinbarung zwischen CB Corporate Finance und dem Auftraggeber geregelt.
(2) Alle genannten Honorare verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Reisekosten und sonstige Auslagen werden von CB Corporate Finance gesondert in Rechnung gestellt, sofern in der Mandatsvereinbarung nicht anders vereinbart.
(4) Rechnungen von CB Corporate Finance sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
§ 4 Vertraulichkeit
(1) CB Corporate Finance verpflichtet sich, alle im Rahmen des Mandats erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung des Mandatsverhältnisses zwischen CB Corporate Finance und dem Auftraggeber fort.
(3) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder die CB Corporate Finance ohne Vertraulichkeitsverpflichtung von Dritten erhalten hat.
§ 5 Haftung
(1) CB Corporate Finance haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CB Corporate Finance nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) CB Corporate Finance übernimmt keine Garantie für den Erfolg der Beratungsleistungen, insbesondere nicht für den Abschluss von Transaktionen.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit des Mandats richtet sich nach der individuellen Mandatsvereinbarung zwischen CB Corporate Finance und dem Auftraggeber.
(2) Beide Parteien können das Mandatsverhältnis mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen, sofern in der Mandatsvereinbarung nicht anders geregelt.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis mit CB Corporate Finance ist der Sitz von CB Corporate Finance (Garstedt), sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.